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Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 83. Änderung - für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 341 „Feuerwehr - Am Holztor", OS Ingeln-Oesselse

Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 83. Änderung - für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 341 „Feuerwehr - Am Holztor", OS Ingeln-Oesselse

 

Verfahrensschritt:

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, hier: Wiederholung.

Planungsziel:

Ziel des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen - 83. Änderung - ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Feuerwehr in Ingeln-Oesselse.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen – 83. Änderung umfasst das Flurstück 14 der Gemarkung Ingeln, Flur 3. Das Flurstück befindet sich am nordöstlichen Ende der Straße Am Holztor im Ortsteil Ingeln

 

Umweltbezogene Informationen:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Laatzen vom 28.11.2024 wurde der Entwurf zum Flächennutzungsplan 83. Änderung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der dazugehörigen Begründung inklusive Umweltbericht sowie den beigefügten Anlagen, wie dem ingenieurgeologischen Gutachten (ISM 2023) und der faunistischen Untersuchung (Abia GbR 2023)) zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Ferner liegen behördliche Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vor, die ebenfalls ausgelegt werden.

Im Umweltbericht sind die Ergebnisse der Umweltprüfung zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Flächennutzung, Boden, Altlasten, Kampfmittel, Wasser, Luft, Klima, Luftqualität und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie Landschaft, biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen enthalten. Im Einzelnen:

Schutzgut Mensch

Informationen im Umweltbericht und insbesondere durch das schalltechnische Gutachten (AMT) zur Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch den Anlagenbetrieb der Feuerwehr, hierzu auch Stellungnahme der Region Hannover Immission.

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Informationen im Umweltbericht und insbesondere durch die faunistische Untersuchung (Abia GbR) zum Lebensraumpotenzial europäischer Vogelarten und der Gefährdung geschützter Arten wie Feldlerche und Rebhuhn sowie zu vorhandenen Biotoptypen und Pflanzbestand, hierzu auch Stellungnahme der Region Hannover Naturschutz und Stellungnahme des Obmann Naturschutz Jägerschaft Hannover Land.

Schutzgut Wasser und Boden

Informationen insbesondere im Umweltbericht zur Vorbelastung durch intensive ackerbauliche Nutzung und Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch vorgesehene Versiegelung sowie zu Grund-, Oberflächen-, Niederschlags- und Trinkwasser und zur Bodenbeschaffenheit hierzu auch Stellungnahme der Region Hannover Bodenschutz, Gewässerschutz, Brandschutz, Stellungnahme der LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) und der Landwirtschaftskammer.

Schutzgut Klima und Luft

Informationen im Umweltbericht zum Klima und Luft sowie zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.

Schutzgut Landschaftsbild, Ortsbild

Informationen im Umweltbericht zum Bestand und zu Eingriffen ins Landschaftsbild.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen im Umweltbericht, dass keine Hinweise auf schutzbedürftigen Kultur- und Sachgütern vorliegen.

 

Ort, Frist und Zeit der Auslegung/Erörterung:

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 83. Änderung erfolgt in der Zeit vom

20.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025

und kann im Internet unter der Adresse: www.laatzen.de/de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen im Foyer des Rathauses der Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen, Schaukästen an der Stempeluhr gegenüber dem Bürgerbüro (EG), während der Sprechzeiten (Mo. – Mi. von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Do. von 8.00 bis 19.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) öffentlich ausgehängt.

Hinweise:

1)  Während der Auslegungsfrist kann jedermann Auskünfte zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen - 83. Änderung einholen, sowie Anregungen und Bedenken elektronisch per E-Mail an stadtplanung@laatzen.de oder schriftlich per Postzustellung an die Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen oder zur Niederschrift abgeben.

2)    Es wird darauf hingewiesen, dass

a)    Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.

b)    nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

c)    Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig sind, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung verspätet oder nicht geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

d)    eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

3)  Auskünfte zum Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 83. Änderung - erteilt während der oben genannten Frist das Team Stadtplanung im Rathaus, Dienstgebäude Gutenbergstraße 15, 3. OG. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Tel.: 8205-6103).

4)   Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen sind im Internet unter der Adresse www.laatzen.de/de/bekanntmachungen.html abrufbar, sowie in den Schaukästen an der Stempeluhr gegenüber dem Bürgerbüro (EG), während der Sprechzeiten (Mo. – Mi. von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Do. von 8.00 bis 19.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) einsehbar.

 

Laatzen, den 14.02.2025

611-00/83

61 Bel

 

Der Bürgermeister

gez.

 

Kai Eggert