Kindertagespflegepersonen schließen Aufbauqualifizierung ab
Stadtverwaltung fördert Weiterbildungen
Kindertagespflegestellen sind für viele Eltern eine Alternative zu städtischen, kirchlichen oder privaten Kindertagesstätten. 26 dieser privaten Betreuungspersonen sind derzeit in Laatzen tätig. Zehn von ihnen haben sich in den vergangenen drei Jahren mit finanzieller Unterstützung der Stadt Laatzen umfangreich weitergebildet und nun ihre Aufbauqualifizierung erfolgreich abgeschlossen.
Durchgeführt hat die Weiterbildungsmaßnahme der anerkannte Verein Werk-statt-Schule, der über das „Gütesiegel des Landes Niedersachsen für Qualifizierungsmaßnahmen in der Frühkindlichen Bildung“ verfügt. In der 400 Stunden umfassenden Weiterbildung haben die Teilnehmerinnen in 16 Modulen ihr Wissen etwa in der Gesundheitsförderung, der Entwicklungspsychologie, der Gestaltung einer lernanregenden Umgebung und im Bereich der Inklusion erweitert.
„Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Laatzen“, verdeutlicht Babett Fandrich, die bei der Stadt Laatzen die Kindertagesbetreuung verantwortet. „Sie wird von vielen zwar häufig nicht als attraktive Alternative zur Krippe verstanden, dabei bietet sie praktische Vorteile wie eine individuelle Vereinbarung der Betreuungszeiten und kleine Gruppengrößen“, führt Fandrich weiter aus. Bei der Abschlussveranstaltung mit der Übergabe der Zertifikate bedankte sich die Leiterin der Kindertagesbetreuung bei allen Teilnehmerinnen der Aufbauqualifizierung: „Ich freue mich, dass sich hier zehn Tagespflegepersonen über den langen Zeitraum von drei Jahren weitergebildet haben, um den Kindern in Laatzen noch bessere Entwicklungs- und Bildungschancen zu bieten.“
Die Kosten der Aufbauqualifizierung belaufen sich auf rund 33.000 Euro. Diese fördert das Land Niedersachsen zu 90 Prozent. Für die Zwischenfinanzierung und den übrigen Teil – gut 3.300 Euro – kommt die Stadt Laatzen auf.
Wer als Kindertagespflegeperson arbeiten darf, ist landesweit und bundesweit geregelt. So muss diese Personengruppe beim örtlichen Kinder- und Jugendamt beispielsweise ihre pädagogische Qualifikation nachweisen – diese Voraussetzung ist mit einer 160 Stunden umfassenden Grundausbildung bei einem staatlich anerkannten Träger erfüllt. Mit der Erlaubnis, die auf fünf Jahre befristet ist, darf eine Tagespflegeperson bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen. In Laatzen bieten derzeit 26 solcher Kindertagespflegepersonen, davon zwei Großtagespflegestellen mit zehn Plätzen, ihre Dienste an. Insgesamt werden derzeit so bis zu 130 Betreuungsplätze ermöglicht. Die Plätze bzw. die Kontakte zu Tagespflegepersonen vermittelt das Familienservicebüro der Stadt Laatzen und empfiehlt anhand der Anforderungen der Eltern wie Betreuungsumfang, Ort und Altersgruppen eine geeignete Tagespflegeperson.