Archivpflege im Dritten Reich
Ausblick auf die Archivlandschaft in Niedersachsen
„Der Landkreis Hannover beabsichtigt, über alle in den Gemeinden lagernden alten Akten und Urkunden ein Verzeichnis aufzustellen. Dabei kommen Schriftstücke jeder Art in Betracht, die Auskunft geben über das Leben und Treiben unserer Vorfahren, über Handel und Wandel in alten Zeiten“
In dem aus dem Mai 1938 stammenden Schriftstück geht es um die Bedeutung von Archiven und die Vielfalt der Archivlandschaft. In der NS-Zeit wurde Archivarbeit vor allem als „Heimatpflege“ verstanden. So sollte das aufzustellende Archivverzeichnis „die Möglichkeit bieten, alle im Kreis lagernden Schriftstücke für die Geschichte unserer engeren Heimat auszuwerten“. Gegen Ende seines Schreibens an die Bürgermeister des Kreises Hannover wies Landrat Hans von Oldershausen erneut auf die Relevanz der Angelegenheit hin: „Im Interesse unserer niedersächsischen Heimat bitte ich nochmals um regste Mitarbeit“.
Der Landkreis Hannover hatte bereits in den 1930er Jahren eine vielfältige Archivlandschaft, wie unser Archivale des Monats andeutet. So gab es natürlich die Kommunalarchive, die etwa „Verkoppelungsrezesse, Teilungsverträge, Gerichtsentscheide und Flurbücher“ verwahrten und das „Gedächtnis“ der Verwaltung und der jeweiligen Kommune sind. Darüber hinaus existierten Gutsarchive, „die einen Einblick geben in die Lasten und Abgaben der Bauern und in die Tätigkeit der Gutsherren im Staate“. Sie verwahrten wie auch die Adelsarchive wichtige Quellen zur Orts- und Sozialgeschichte. Und schließlich die Kirchen, die „neben den Geburts-, Tauf-, Heirats- und Sterberegistern sehr oft wertvolles Archivgut in Form von Niederschriften der Geistlichen“ bargen.
Heute ist die die Archivlandschaft in Niedersachsen noch größer und vielfältiger als in den 1930er Jahren. Die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes müssen ihr Schriftgut dem Niedersächsischen Landesarchiv mit seinen sieben Standorten in Aurich, Bückeburg, Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel anbieten. Archivarinnen und Archivare schaffen die Quellen für die Zukunft, denn sie bestimmen, was vernichtet und was archiviert wird. Denn: „Quod non est in actis, non est in mundo“ („Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt“).
Auch die Kreise und Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, ihr Archivgut zu sichern. Daneben gibt es Kirchen-, Hochschul-, Adels- und Wirtschaftsarchive sowie Spezialarchive mit einem eng umgrenzten Sammlungsgebiet. So etwa das Gorleben Archiv in Lüchow oder das Schwullesbische Archiv in Hannover. Die früheste Erwähnung eines niedersächsischen Archivs findet sich indes im Werk des Geschichtsschreibers Adam von Bremen. Die älteste in Niedersachsen erhaltene Urkunde liegt in Stade: ein Diplom Kaiser Ludwigs des Deutschen von 849.
Theodor Heuss, der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, hat einmal gesagt: „Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht“. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude beim Forschen in den verschiedensten Archiven unserer Region!