Verhandlungen über den Zusammenschluss der Gemeinden Laatzen und Grasdorf
„Da unser Kreis durch die verschiedenen von der Stadt Hannover durchgeführten Eingemeindungen im Bestande und im Zusammenhange erheblich geschwächt ist, außerdem für die Vorortsgemeinden nach wie vor die Gefahr besteht von der wachsenden Großstadt eine nach der Anderen aufgesogen zu werden, kam als Ergebnis äußerst regen Meinungsaustausches die Absicht zum Ausdruck, das eigene Schicksal so lange selber zu gestalten, als dieses irgend möglich ist.“
Die Gemeinden Laatzen und Grasdorf teilten ein gemeinsames Schicksal: Die befürchtete Eingemeindung in die Großstadt Hannover. Daher wurden bereits im Jahre 1928 Verhandlungen über einen Zusammenschluss der beiden Ortschaften aufgenommen. Durch einen Zusammenschluss – so die Hoffnung – könnte man das eigene Schicksal länger selbst gestalten, sprich die Eingemeindung verhindern oder zumindest hinauszögern. Die Zusammenlegung kleiner Landgemeinden wurde auch von staatlicher Seite gewünscht. Auf diese Weise sollten leistungsfähigere Kommunalgebilde entstehen. In einem Brief der Kommission der Gemeindevorstehervereinigung von Gemeinden des südlichen Kreises Hannover an den Kreisausschuss des Landkreises Hannover vom 15.10.1928 wurden die zentralen Argumente für einen Zusammenschluss der Gemeinden Laatzen und Grasdorf genannt. Über allem schwebte die Gefahr einer Eingemeindung nach Hannover.
Ziel war es, den südlichen Teil des Kreises „lebensfähig“ zu erhalten und dem „Verlangen der Stadt Hannover entgegenzuwirken“. Dafür mussten die gefährdeten Gemeinden „ihre Verhältnisse nicht nur in baulicher, verkehrstechnischer, sanitärer, sondern vor allem auch in verwaltungstechnischer und kultureller Hinsicht so regeln und die Entwicklung so vorbereiten, daß eine Eingemeindung in die Stadt Hannover überflüssig wird.“ Bei einem Aufgehen in der Stadt Hannover bestünde die Gefahr, „zu einer reinen Wohnkolonie zu werden“. Das führte zu dem Schlussplädoyer: „Im Ganzen betrachtet bietet der Zusammenschluß nur Vorteile und schafft die Möglichkeit, durch eine baldige Inangriffnahme kultureller und wohnungsbaulicher Aufgaben der Bevölkerung noch vor den Kommunalwahlen zu beweisen, daß der Zusammenschluß notwendig war und sich segensreich auswirkt.“ Unterschrieben wurde der Brief sowie der anliegende Bericht von den Gemeindevorstehern Tegtbauer aus Grasdorf, Mensing aus Laatzen und Fengler aus Gleidingen.
Eine der angesprochenen Aufgaben wäre die Schaffung eines einheitlichen Schulsystems. Neben der Finanz- war es aber vor allem die Schulfrage, bei der der Gemeindeausschuss von Grasdorf Vorbehalte hatte. Dieser warf in einem Schreiben vom 11. Februar 1929 das Problem des weiteren Schulwegs für die Grasdorfer Schulkinder auf, wenn sie zur Schule nach Laatzen müssten. Auch die Aufbringung der direkten Gemeindesteuern hätte bei einer Angleichung „Härten“ zur Folge. Unter der Voraussetzung, dass die Gemeindevertretung in Laatzen diesen Vorbehalten zustimmt, erklärte sich der Grasdorfer Gemeindeausschuss damit einverstanden, dass die Gemeinden zusammengeschlossen werden und die vereinigte Gemeinde die Bezeichnung „Laatzen-Grasdorf“ führt. Überraschenderweise lehnte der Gemeindeausschuss von Grasdorf den Zusammenschluss wenige Tage später dann doch ab. Leider geben die vorliegenden Quellen keine Auskunft über die Gründe der Ablehnung durch die Grasdorfer. Wahrscheinlich ist wohl, dass die Vorbehalte in den Bereichen Schulen und Finanzen nicht ausgeräumt werden konnten. Einem Mitteilungsblatt ist zu entnehmen, dass die Abstimmung ein Stimmenverhältnis von 6:6 ergab. Da der Gemeindevorsteher den Ausschlag gegen den Zusammenschluss der beiden Gemeinden gab, hatte sich die Angelegenheit fürs Erste erledigt. Das Aufgeschoben aber nicht gleich Aufgehoben ist, zeigte sich einige Jahrzehnte später: Am 1. Januar 1964 schlossen sich die Gemeinden Grasdorf und Laatzen freiwillig zusammen.