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Bekanntmachung der TeeneT TSO GmbH

Projekt A520: Wahle-Grohnde

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber plant die TenneT TSO GmbH die Umbeseilung der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Wahle und Grohnde. Im Rahmen dieses Projekts soll die Leitung durch Hochtemperaturleiterseile ersetzt werden, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen. Die Planungen umfassen verschiedene Freileitungsabschnitte und Umspannwerksstandorte entlang der Strecke. Zur Vorbereitung des Genehmigungs­verfahrens werden nun Kartierungsarbeiten durchgeführt, um alle für das Verfahren relevanten Informationen zu sammeln.

Kartierungsarbeiten

TenneT führt im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Im Zuge dieser Erhebungen werden Landschafts- und Artengruppen in einem festgelegten Untersuchungsgebiet erfasst und auf speziellen Datenkarten dokumentiert. Die Kartier­ungen dienen dazu, die verschiedenen Lebens­räume in Bezug auf ihre Bedeutung für den Naturhaushalt und den Artenschutz zu bewerten. Hierfür ist eine Prüfung der betroffenen Grundstücke im geplanten Korridor erforderlich.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen

Die Kartierungsarbeiten finden entlang der Bestandstrasse statt. Es wird jeweils mehrere Stunden am Tag kartiert, wobei der Ablauf von äußeren Umständen wie der Witterung abhängt und sich daher kurzfristig ändern kann. Die benötigte Zeit je Flurstück variiert und hängt von den vorgefundenen Strukturen ab, wobei sie zwischen wenigen Minuten und mehreren Stun­den liegen kann. Für die Kartierungen werden landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, private Grundstücke zu betretenden.

Besatzkontrolle von Horsten sowie Biotopkartierung

Die Horste wurden in der laubfreien Zeit lokalisiert. Die erste Besatzkontrolle wird Ende April/Anfang Mai durchgeführt, die zweite Besatzkontrolle Ende Juni/Anfang Juli. Die Besatzkontrolle der Horste im Abschnitt Algermissen – Grohnde erfolgt 2025, im Abschnitts Wahle – Algermissen 2026. Die Biotopkartierung dient der Erfassung von Vegetationsstrukturen, Nutzungstypen und floristischen Artenzusammensetzungen. Für bestimmte Biotoptypen ist es notwendig die jeweiligen Strukturen zu begehen, um die vorkommenden Arten zu bestimmen. Zumeist werden die Flächen hierbei nur einmalig begangen. Für die Ackerflächen ist die Erfassung von Wegen aus in der Regel ausreichend.

Avifaunakartierung

Die Kartierung von Brutvögeln beschränkt sich auf die Leineaue, den Wald südöstlich von Salz-hemmendorf und den Ith. In diesen Bereichen werden die Zuwegungen kartiert sowie jeweils ein Korridor von 200m links und rechts der Bestands­trasse. Die Kartierung setzt sich aus zehn Durchgängen zwischen März und Juli zusammen.

Reptilien- und Amphibienkartierung

Für die Kartierung von Amphibien ist die Begehung geeigneter Gewässer in einem Korridor von 300m links und 300 m rechts der Bestandstrasse notwendig, aufgeweitet wird dieser Korridor nur im Bereich der Leineaue. Für die Reptilienkartierung werden bis zu 300 m links und 300 m rechts der Bestandstrasse gezielt für Reptilien geeignete Bereiche aufgesucht und auf Reptilien kontrolliert, auch für diese Kartierung erfolgt eine Aufweitung des zu kartierenden Bereichs in der Leineaue. Zur Kartierung von Amphibien werden von April bis Juli in den Gewässern Reusen ausgebracht, zur Kartierung von Reptilien werden von April bis September im Gelände künstliche Verstecke (ca. ein Meter mal einen halben Meter Durchmesser) platziert.

Heuschrecken und Tagfalter

Anfang Mai werden die Bereiche direkt unter der Bestandstrasse im Ith und im Wald südöstlich von Salzhemmendorf auf Eignung für Heuschrecken und Tagfalter überprüft. Wird eine Eignung fest­gestellt, werden zwischen Mitte Juli und Anfang September zwei weitere Begehungen dieser Bereiche auf Heuschrecken durchgeführt. Bei einer Eignung für Tagfalter sind bis zu vier Be­gehungen zwischen Mai bis August erforderlich.

Haselmauskartierung

Dichtere Gehölzbestände in einem Puffer von 160 m um die Abspannmasten sowie 60 m um die Tragmasten sind von April bis Oktober auf Haselmausvorkommen zu untersuchen. Dazu werden in den Gehölzbeständen Haselmaus-Tubes ausgebracht. Die sechsmalige Kontrolle der Haselmaus-Tubes wird 2025 im Abschnitt Algermissen – Grohnde erfolgen.

Feldhamsterkartierung

Im Jahr 2025 werden Feldhamsterkartierungen in der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim durchgeführt. Für die Kartierung des Feldhamsters ist das zweimalige Begehen von Ackerflächen erforderlich. Die zu kartierenden Flächen liegen jeweils um die Masten der Bestandsleitung. Bei Tragmasten ist ein Bereich von 110 m um die Masten zu kartieren, bei Abspannmasten ein Bereich von 210 m um die Masten. Kleinflächig ist für die Durchführung des Seiltausches die Anlage von temporären Zuwegungen erforderlich. Im Bereich geplanter Zuwegungen wird in einem Puffer von 20 m

kartiert, weiterhin wird im Bereich geplanter Schutzgerüste und Provisorien kartiert. Schutz­gerüste sind dort erforderlich, wo die Bestands­leitung Straßen, Schienen oder elektrische Leitungen kreuzt. Die erste Begehung findet von Ende April bis Ende Mai 2025 statt. Die zweite Begehung wird im Zeitraum von Ende August bis Mitte Oktober 2025 liegen.

Rechtliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbei­ten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energie­wirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer*innen oder Nutzungs­berechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden-und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungs­berechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flur­schäden können bei den Begehungen nicht entstehen, da keine Maschinen eingesetzt werden; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.

Beauftragte Unternehmen

Die Kartierungen erfolgen im Auftrag von TenneT durch die Planungsgemeinschaft LaReG.

Ansprechpartnerin bei TenneT

Christine Thater

T +49 174/7286873
E christine.thater@tennet.eu

Weitere Informationen:www.tennet.eu/wa-gro