Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 83. Änderung - für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 341 und Bebauungsplan Nr. 341 "Feuerwehr - Am Holztor", OS Ingeln-Oesselse“
Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 83. Änderung - für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 341 und
Bebauungsplan Nr. 341 "Feuerwehr - Am Holztor", OS Ingeln-Oesselse“
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Planungsziel:
Ziel des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen - 83. Änderung - für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 341 und Ziel des Bebauungsplanes Nr. 341 „Feuerwehr - Am Holztor“ OS Ingeln-Oesselse ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Feuerwehr in Ingeln-Oesselse.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen – 83. Änderung - und der Geltungsbereich des Entwurfes zum Bebauungsplanes Nr. 341 „Feuerwehr – Am Holztor“ OS Ingeln-Oesselse in der Fassung für die öffentliche Auslegung sind identisch und umfassen das Flurstück 14 der Gemarkung Ingeln, Flur 3. Das Flurstück befindet sich am nordöstlichen Ende der Straße Am Holztor im Ortsteil Ingeln.
Umweltbezogene Informationen:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Laatzen vom 28.11.2024 wurde der Entwurf zum Flächennutzungsplan 83. Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 341 und der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 341 „Feuerwehr – Am Holztor“ gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den dazugehörigen Begründungen inklusive Umweltbericht sowie den beigefügten Anlagen, wie der faunistischen Untersuchung (Abia GbR 2023) dem ingenieurgeologischen Gutachten (ISM 2023) und einem schalltechnischen Gutachten (AMT 2024) zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Ferner liegen behördliche Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vor, die ebenfalls ausgelegt werden.
In den Umweltberichten sind die Ergebnisse der Umweltprüfung zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Flächennutzung, Boden, Altlasten, Kampfmittel, Wasser, Luft, Klima, Luftqualität und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie Landschaft biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen enthalten. Im Einzelnen:
Schutzgut Mensch
Informationen im Umweltbericht und insbesondere durch das schalltechnische Gutachten (AMT) zur Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch den Anlagenbetrieb der Feuerwehr, hierzu auch Stellungnahme der Region Hannover Immission.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Informationen im Umweltbericht und insbesondere durch die faunistische Untersuchung (Abia GbR) zum Lebensraumpotenzial europäischen Vogelarten und der Gefährdung geschützter Arten wie Feldlerche und Rebhuhn sowie zu vorhandenen Biotoptypen und Pflanzbestand hierzu auch Stellungnahme der Region Hannover Naturschutz und Stellungnahme des Obmann Naturschutz Jägerschaft Hannover Land
Schutzgut Wasser und Boden
Informationen insbesondere im ingenieurgeologischen Gutachten (ISM) zur Bodenbeschaffenheit sowie im Umweltbericht zur Vorbelastung durch intensive ackerbauliche Nutzung und Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch vorgesehen Versiegelung sowie zu Grund-, Oberflächen-, Niederschlags- und Trinkwasser, hierzu auch ingenieurgeologisches Gutachten( ISM) zur Bodenbeschaffenheit sowie Stellungnahme der Region Hannover Bodenschutz, Gewässerschutz, Brandschutz, Stellungnahme der LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und der Landwirtschaftskammer.
Schutzgut Klima und Luft
Informationen im Umweltbericht zum Klima und Luft sowie zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Schutzgut Landschaftsbild, Ortsbild
Informationen im Umweltbericht zum Bestand und zu Eingriffen ins Landschaftsbild
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Informationen im Umweltbericht, dass keine Hinweise auf schutzbedürftigen Kultur- und Sachgütern vorliegen.
Ort, Frist und Zeit der Auslegung/Erörterung:
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 83. Änderung - sowie des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 341 "Feuerwehr- Am Holztor", OS Ingeln-Oesselse erfolgt in der Zeit vom
12.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
im Internet unter der Adresse: www.laatzen.de/de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen im Foyer des Rathauses der Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen, Schaukästen an der Stempeluhr gegenüber dem Bürgerbüro (EG), während der Sprechzeiten (Mo. – Mi. von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Do. von 8.00 bis 19.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) öffentlich ausgehängt.
Hinweise:
1) Während der Auslegungsfrist kann jedermann Auskünfte zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen - 83. Änderung - sowie zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 341 "Feuerwehr- Am Holztor", OS Ingeln-Oesselse einholen, sowie Anregungen und Bedenken elektronisch per E-Mail an stadtplanung@laatzen.de oder schriftlich per Postzustellung an die Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen oder zur Niederschrift abgeben.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass
a) Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.
b) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
c) Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig sind, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung verspätet oder nicht geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
d) beim dem Verfahren zum Flächennutzungsplan 83. Änderung eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
3) Auskünfte zum Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 83. Änderung - für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 341 sowie zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 341 "Feuerwehr- Am Holztor", OS Ingeln-Oesselse erteilt während der oben genannten Frist das Team Stadtplanung im Rathaus, Dienstgebäude Gutenbergstraße 15, 3. OG. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Tel.: 8205-6103).
4) Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen sind im Internet unter der Adresse www.laatzen.de/de/bekanntmachungen.html abrufbar, sowie in den Schaukästen an der Stempeluhr gegenüber dem Bürgerbüro (EG), während der Sprechzeiten (Mo. – Mi. von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Do. von 8.00 bis 19.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) einsehbar.
Laatzen, den 04.12.2024
Der Bürgermeister
gez. Kai Eggert