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Öffentliche Bekanntmachung

Zustellung Aufhebungsbescheid

Gemäß § 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (NVwZG) vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 72) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354 Nr. 49/2005) in der Fassung vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2418), wird der Aufhebungsbescheid der Stadt Laatzen vom 25.09.2023

Aktenzeichen 51240/110203 D für Herrn Laurentiu-Ionut Drezaliu

zuletzt bekannte Anschrift:

Laurentiu-Ionut Drezaliu

durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Eine Zustellung auf andere Art kann nicht erfolgen, da die derzeitige Anschrift von Laurentiu-Ionut Drezaliu nicht festgestellt werden konnte. Die Entscheidung kann bei der Stadt Laatzen, Team Kinder- und Jugendhilfe, Marktplatz 13, 30880 Laatzen, Zimmer 511, von einem Berechtigten eingesehen und abgeholt werden.

Hinweis:

Die Entscheidung gilt 2 Wochen nach Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als zugestellt.

Laatzen, den 25.09.2023

Der Bürgermeister
 

gez. Kai Eggert