Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform
FAQ
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Das betrifft sowohl Grundstücke als auch Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Grundsätzlich sind die Eigentümer für die Zahlung verantwortlich. Bei Vermietung kann die Grundsteuer jedoch entsprechend den geltenden zivilrechtlichen Vorschriften für Betriebskosten auf die Mieter übertragen werden.
Warum ist die Grundsteuer wichtig?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen ausschließlich den Städten und Gemeinden zugute. 2024 nahm die Stadt Laatzen durch die Grundsteuer 12,37 Millionen Euro ein. Als feste Einnahmequelle sind die Mittel der Grundsteuer notwendig, um Einrichtungen wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten zu finanzieren. Zudem können wichtige Investitionen in die lokale Infrastruktur wie zum Beispiel in Straßen, Radwege oder Brücken vorgenommen werden.
Warum gibt es die Grundsteuerreform?
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft, da die Werte veraltet sind und die Grundbesitzer deshalb ungleich behandelt werden. Das alte Recht darf nur noch bis 31. Dezember 2024 angewendet werden.
Sind die Grundsteuerhebesätze für 2025 bereits bekannt?
Der Beschluss über die neuen Hebesätze ist in der Ratssitzung am 28.11.2024 erfolgt: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) liegt der Hebesatz künftig bei 600 Prozent, für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) bei 860 Prozent.
Was bedeutet „aufkommensneutrale“ Hebesätze?
Aus § 7 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) ergibt sich, dass der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B (auf Grundlage des Haushaltsansatzes 2024) veröffentlich werden muss. Dieser Hebesatz beträgt 826 v.H.
Weshalb wurde ein höherer Hebesatz beschlossen?
Mit dem Hebesatz von 860 v.H. wird lediglich sichergestellt, dass im Jahr 2025 nicht weniger Grundsteuer B eingenommen wird, wie auch im Jahr 2024. Eine Steuererhöhung ist damit also nicht verbunden.
Warum gibt es Unterschiede, sodass manche mehr und manche weniger zahlen als bisher?
Niedersachsen hat sich im Niedersächsischen Grundsteuergesetz für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück.
Aufgrund dieser Änderung des Berechnungsmodells kommt es zwangsläufig zu einer Änderung der Messbeträge und damit auch der zu zahlenden Grundsteuer. Für einige Grundbesitzer bedeutet dies eine höhere, für andere eine niedrigere Grundsteuer als noch 2024.
Spielt das Baujahr eines Gebäudes eine Rolle?
Nein, Bauweise oder Baujahr der Gebäude spielen keine Rolle.
Wann bekomme ich den neuen Bescheid über die Grundsteuer?
Die neuen Steuerbescheide versendet die Stadtverwaltung ab dem 3. Januar 2025.
Wann muss ich die neue Grundsteuer bezahlen?
Die neue Grundsteuer muss ab dem Jahr 2025 bezahlt werden. Sie wird als Jahresbetrag festgesetzt. Dieser ist in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig.
Ich habe gegen den Bescheid vom Finanzamt Einspruch eingelegt. Muss ich bis zur Entscheidung darüber trotzdem im nächsten Jahr Grundsteuern zahlen?
Die Grundsteuer wird für 2025 aufgrund der hier vorliegenden Daten dennoch von der Stadt Laatzen festgesetzt und muss zunächst beglichen werden. Sollte sich aufgrund des Einspruchs ein anderer Grundsteuermessbetrag ergeben, wird die Grundsteuer für 2025 nach der Übermittlung durch das Finanzamt entsprechend verändert festgesetzt und entsprechend erstattet.
Ich habe noch Fragen zur Grundsteuerreform oder zu meinem Grundsteuerbescheid. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform haben, können Sie gerne auf der Internetseite https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/ nachlesen.
Bei Fragen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Hannover-Land I:
Finanzamt Hannover-Land I
- Einheitliche Grundbesitzstelle -
Göttinger Chaussee 83 A
30459 Hannover
Tel. 0511/419-2250 oder Tel. 0511/419-1
E-Mail: poststelle@fa-h-l1.niedersachsen.de
Sofern es sich um Fragen zum Grundsteuerbescheid selbst handelt, können Sie sich an die Stadt Laatzen, Team Abgaben und Steuern wenden. Hierzu können Sie
- eine E-Mail an steuern@laatzen.de schreiben oder
- telefonisch die im Grundsteuerbescheid angegebene Telefonnummer anwählen.
Hat Niedersachsen auch für die Berechnung der Grundsteuer A ein eigenes Landesmodell?
Nein, die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Flächen (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) erfolgt bundeseinheitlich in allen Ländern nach den bundesgesetzlichen Regelungen (§ 232 ff. Bewertungsgesetz). Eigene Landesmodelle gibt es hier nicht.
Wird es in Laatzen eine Grundsteuer C (für unbebaute, aber baureife Grundstücke) geben?
Aktuell ist die Einführung einer Grundsteuer C in Laatzen nicht geplant.
Wie erfolgt die Zahlung?
Die einfachste Möglichkeit ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, das heißt die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Dabei gilt ein bereits erteiltes SEPA-Mandat auch für die neue Grundsteuer ab 2025. Von Daueraufträgen wird abgeraten, weil sich der Zahlungsbetrag durch die festgesetzten Abwasser-, Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren regelmäßig ändert.