Fördergelder
Die Fördergelder der Stadt Laatzen nach "Richtlinie zur Förderung von internationalen Begegnungen"
Die Stadt Laatzen begrüßt den Austausch zwischen unseren Partnerstädten und weitere internationale Begegnungen. Ziel muss der regelmäßige Austausch sein. Zu diesem Zweck bietet die Stadt Laatzen Zuschüsse nach "Richtlinie zur Förderung internationaler Begegnungen". Gefördert werden Laatzener Institutionen, Organisationen und Vereine, wenn diese den partnerschaftlichen Beziehungen der Kommunen oder zum Jugend-, Kultur-, Schul- und Sportaustausch auf internationaler Ebene dienen. Privatbegegnungen, touristische Reisen oder Studienreisen werden nicht gefördert.
Die Förderung der Maßnahme ist VOR der Durchführung vom jeweiligen Träger schriftlich durch Einreichung des Förderantrags unter Beifügung des Programms und der Teilnehmerinnen- und Teilnehmerliste zu beantragen. Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.
Die "Richtlinie zur Förderung von internationalen Begegnungen" finden Sie hier.
Den Förderantrag finden Sie hier.
Externe Fördermöglichkeiten
Das Angebot an Fördermöglichkeiten durch EU, Bund, Länder und Unternehmen sowie Stiftungen ist breit gefächert. Gefördert werden nicht nur Kommunen, auch Vereine und private Initiativen haben gute Aussicht auf einen Zuschlag. Ausschlaggebend sind immer die Ziele des Programms. Eine kleine Auswahl an Förderprogramme erhalten Sie im Folgenden:
EU-Programme
Für die Nutzung aller EU-Programme ist eine vorherige Registrierung notwendig. Auch jede Partnerorganisation muss registriert sein.
Erasmus-Programme
Die Erasmus-Programme bilden die weltweit größten Förderprogramme für Auslandsaufenthalte an Universitäten. Es existiert seit über 30 Jahren und ist seit 2014 mit den Programmen zu Erasmus+ verschmolzen. Etwa 450 Millionen Euro stehen hierfür jährlich aus dem EU-Haushalt zur Verfügung.
Das Programm Erasmus+ ist das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Im Bereich „Jugend in Aktion“ werden beispielsweise Jugendcamps oder politische Dialoge gefördert. Aber auch die Bereiche der Hochschul-, Schul-, Berufs- und Erwachsenenbildung sowie Sport werden hierüber abgedeckt.
Internet: www.erasmusplus.de
Europa für Bürgerinnen und Bürger (2014-2020)
Das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklung einer aktiven europäischen Bürgerschaft. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürger Europa näherzubringen, die Teilnahme am europäischen Einigungsprozess zu ermöglichen und gesellschaftliches und interkulturelles Engagement zu fördern. Das Programm umfasst ein Budget von 185,468 Millionen Euro. Eine Fortsetzung des Programms nach 2020 ist in Planung.
Ziel: Die Europäische Union bürgernäher gestalten.
- Kenntnisse über die Europäische Union, ihre Geschichte und Werte sowie ihre Vielfalt vermitteln
- Demokratische Partizipation stärken
- Gesellschaftliches und interkulturelles Engagement fördern
Förderbereich 1: „Europäisches Geschichtsbewusstsein“
- Förderung von Geschichtsprojekten sowie von Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind (Betriebskostenzuschüsse)
Förderbereich 2: „Demokratisches Engagement und Partizipation“
- Förderung von Projekten in Form von:
2.1 Bürgerbegegnungen
2.2 Vernetzung von Partnerstädten
2.3 zivilgesellschaftlichen Initiativen Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebenen tätig sind (Betriebskostenzuschüsse)
Internet: www.kontaktstelle-efbb.de
Bundesprogramme
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Das Deutsch-Französische Jugendwerk unterstützt Begegnungen von Jugendlichen (auch Schülern) mit Franzosen. Ein Drittland kann involviert werden. Diese Begegnungen werden gefördert:
- Schulpartnerschaften in Form von Klassenaustauschen (1-2 Wochen)
- Jugendaustausch (1-3 Wochen)
- Individualaustausch (3 Wochen bis 12 Monate)
- Vorbereitungstreffen
- Stipendien „In Frankreich unterwegs“
- (Ferien-)Job in der Partnerstadt (4 Wochen)
- Schulaufenthalt/Klassenfahrt (2 Wochen)
- Musik, Theater, Tanz…in Form eines dt-fr. Ateliers
- Schulaufenthalt in Frankreich (9.-10. Klasse)
- Praktikum
- Au Pair Aufenthalte
- Gruppendolmetscherkurse
- DFJW-Sprachstipendium
- Tandem – binationale Intensivsprachkurse
- 1234-Projekte
- Lehreraustausch (6 Wochen)
- Deutsch-Französischer Austausch in der beruflichen Bildung
- Stiftung für die dt.-fr. kulturelle Zusammenarbeit
Internet: www.dfjw.org
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk ermöglicht die Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen. Es finanziert, initiiert und unterstützt deutsch-polnische Jugendbegegnungen. Auch ein Drittland kann involviert sein. Diese Begegnungen werden gefördert:
- Jugendbegegnungen
- Trilaterale Projekte
- Praktika und Hospitationen
- Individueller Jugendaustausch
- Fachprogramme
- Kleinprojekte 4x1
- Gedenkstättenfahrten
Internet: www.dpjw.org
Weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermöglichkeiten finden sich in Stiftungen, bei Kommunen oder privaten Vereinigungen. Einige Beispiele:
- Robert Bosch Stiftung (www.bosch-stiftung.de)
- Deutsch-Französische Kulturstiftung (www.kulturfoerderung.org)
- Allianz Kulturstiftung (www.kulturstiftung.allianz.de)
- Deutsche Sportjugend (www.dsj.de)
- Bundesaltenplan (www.bmfsfj.de)
Die Aufzählung ist nicht vollständig und verspricht keine Aktualität. Sie stellt lediglich einen Auszug aus den Fördermöglichkeiten dar. Bitte informieren Sie sich eigenständig bei den zuständigen Förderstellen.