Gleichstellung in Laatzen
Im Grundgesetz ist in Artikel 3 formuliert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die Aufgabe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist es, zur Verwirklichung dieser Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Im Alltag wird an vielen Stellen deutlich, dass die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung der Geschlechter noch immer in "Arbeit" ist.
Politik und Verwaltung arbeiten hierfür in Laatzen eng zusammen und schaffen die nötigen Grundlagen, die einzelnen Ungleichheiten nachhaltig abzubauen. Laatzen zeigt seit fast 30 Jahren beispielhaft in der Region Hannover, wie gute Zusammenarbeit in der Gleichstellungspolitik funktionieren kann.
Im Focus steht weiterhin die Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, unabhängig ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität. Diskriminierung wird abgebaut!