Unterstützungsprogramme der NBank & KfW Corona-Sonderprogramme
Der Bund, und das Land Niedersachsen stellen über die NBank weitere Corona-Sonderprogramme zur Verfügung. Alle Informationen und eine Übersicht über die niedersächsischen Corona-Sonderprogramme, wie Aufstockung der Überbrückungshilfe, Digitalisierungsberatung im Einzelhandel, Entlastung der Ausbildungsbetriebe finden Sie auf der Seite der NBank.
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index-2.jsp
Einen aktuellen Überblick (Stand 15.02.2021) über die die Corona Hilfsprogramme finden Sie unter diesem Artikel in den Dokumenten.
Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen (verbesserte Überbrückungshilfe III)
Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (im Folgenden „Unternehmen“). Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.
Die Bedingungen der verbesserten Überbrückungshilfe im Detail auf der Seite des BMF/BMWi
Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe
Die Mittel durch das vorliegende Antragsvolumen sind ausgeschöpft.
Im Anschluss an die Investitionsförderprogramme Neustart Niedersachsen bieten sich für Unternehmen des Gaststättengewerbes, die unter den wirtschaftlichen Einbrüchen in Folge von Covid-19 leiden, weiterhin attraktive Förderungen zur Realisierung von Investitionsvorhaben. Mithilfe der Förderung „niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank können diese Betriebe für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten (maximal 100.000 € zu 80%).
Förderfähig sind hierbei Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren zum Umbau, zur Erweiterung und zu sonstigen Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe in ganz Niedersachsen. Neben einer Aufwertung der Einrichtungsgegenstände, Neuanschaffung von Küchen- und Kühlgeräten sind auch Investitionen in moderne Belüftungs- und Hygienesysteme oder Heizkonzepte für Außenbereiche denkbar, welche dafür sorgen die Unternehmen über die Pandemie hinweg zukunftsfähig aufzustellen.
Die Antragstellung muss spätestens bis zum 31.03.2021 über das Kundenportal der NBank erfolgt sein.
Corona Soforthilfe des Bundes
Anmeldung zum Direktantrag für die Novemberhilfe
Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.
Detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe finde Sie hier
Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Stellt Kredite zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro zur Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige bereit. Ziel ist es, grundsätzlich tragfähige Geschäftsmodelle, die aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Coronakrise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Direktzugriff auf die Informationen zum Programm auf der Seite der NBank
Programminformationen als pdf zum Download
KfW-Schnellkredit 2020
Ab dem 15.04. (nach Genehmigung der EU-Kommission) können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen – oder weiterhin einen der bestehenden Kredite zur KfW-Corona-Hilfe.
Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.