Kurzarbeit & Antrag auf Grundsicherung
Informationen für Arbeitgeber zur Weitergabe an betroffene Arbeitnehmer:
Die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld verpflichtet Arbeitnehmer zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020 (bis zum 31.07.2021)
Grundsätzlich sind die ausgezahlten Beträge steuerfrei. Durch eine Hinzurechnung jener zum erzielten Einkommen, wirken diese sich jedoch negativ auf die Berechnung des individuellen Steuersatzes aus. Empfänger von Kurzarbeitergeld haben dementsprechend ggf. mit für sie unüblichen Lohnsteuernachzahlungen im Rahmen der nächsten Steuererklärung zu rechnen.
Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?
Eines der wichtigsten Instrumente für Unternehmen in Schwierigkeiten ist das Kurzarbeitergeld (KUG) der Bundesagentur für Arbeit.
Die Telefon-Hotline der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen Bremen lautet 0800 45555 20.
Kontakt per E-Mail unter Hannover.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Wenn Sie das KUG beantragen wollen und beim Arbeitgeberservice bereits einen Ansprechpartner haben, melden Sie sich bitte direkt bei diesem.
Auf der Website der Agentur für Arbeit finden Sie das Formular zur Beantragung des Kurzarbeitergeld beantragen. Bitte beachten Sie die Antragsfristen und handeln Sie zügig, damit Ihnen kein Geld verloren geht.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Welche Unterlagen muss ich für den Antrag einreichen?
Zur Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit muss der Betrieb der Arbeitsagentur mehrere Unterlagen vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitgeber sollten auch die möglichen Änderungskündigungen einreichen.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die mögliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate, aber das ist vom Einzelfall abhängig.
Wie hoch ist Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wenn Arbeitnehmer/innen mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz 67 Prozent.
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit
www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitgeber
Video zum Kug Teil 1: Voraussetzungen oder externer Link Youtube
Video zum Kug Teil 2: Verfahren oder externer Link Youtube
Merkblätter/Vordrucke
Merkblatt Kug für AG
Merkblatt Kug für AN
Anzeige über Arbeitsausfall
Grundsicherung
Wer kann Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen?
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:
- Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst zunächst einmal einen Regelbedarf für den persönlichen Lebensunterhalt. Eine erwachsene alleinstehende Person erhält aktuell 432 Euro. Kinder erhalten je nach Alter einen Regelbedarf von 250 bis 354 Euro. Außerdem hängt der Regelbedarf davon ab, ob zum Beispiel noch ein (hilfebedürftiger) Partner mit im Haushalt lebt.
Außerdem können die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) übernommen werden. Der Gesetzgeber hat vorübergehend den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erleichtert. So sollen in den ersten 6 Monaten des Bezugs von Grundsicherung für Arbeitsuchende die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. Dies soll für Grundsicherungsanträge gelten, die ab dem 01.03.2020 bis einschließlich 30.06.2020 gestellt werden.
Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder per Brief beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Antragsvordrucke und Hinweise, welche Angaben gemacht werden müssen, sind unter https://www.arbeitsagentur.de/ zu finden.
Selbstständig?
Alle Personen, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben. Dies gilt unabhängig davon, welche Beschäftigungsform diese Person hat beziehungsweise ob sie überhaupt eine Beschäftigung hat. Ihre Selbstständigkeit muss nicht aufgegeben werden um einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu haben und kann weiterlaufen.
Bei Fragen melden Sie sich:
Jobcenter Laatzen - Leistungsservice in Laatzen:
Telefon: 0511 98292-301
E-Mail: Jobcenter-Region-Hannover.Laatzen@jobcenter-ge.de
jobcenter-region-hannover.corona-hilfe@jobcenter-ge.de
Im Internet: https://www.jobcenter-region-hannover.de/
Bis auf Weiteres sind wir telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu erreichen. Am
Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr.