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Viele Kinder stehen unter einem Schwungtuch

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte Betreuungsform. Die qualifizierten Kindertagepflegepersonen betreuen die Kinder in familiärer Atmosphäre für einen Teil des Tages und nach einem eigenen Konzept. Eine einzelne Kindertagespflegeperson kann bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuuen. Im Unterschied zur Betreuung in einer Kindertagesstätte hat das Kind in der Großtagespflegestelle seine Kindertagespflegeperson als feste Bezugsperson und die Eltern/Sorgeberechtigten schließen mit dieser einen individuellen Vertrag ab.

Das Betreuungsangebot der Kindertagespflege richtet sich grundsätzlich an Kinder im Alter ab 0 bis 14 Jahren. Die Kindertagespflege ist vorrangig an Kinder zwischen ein und drei Jahren gerichtet und insbesondere für diese Altersklasse ausgelegt. Die Kindertagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen.

Es gibt verschieden Formen der Kindertagespflege:

Im Haushalt der Kindertagespflegeperson

Die gängigste Form der Kindertagespflege ist die Betreuung des Kindes im Haushalt der Kindertagespflegeperson. Dabei dürfen max. fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut werden. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder kann aufgrund der individuellen Situation eingeschränkt werden, zum Beispiel, wenn die Räumlichkeiten nicht für die Betreuung von fünf Kindern geeignet sind oder eigene kleine Kinder mit betreut werden.

Im Haushalt des/der Erziehungsberechtigen

Hier wird/werden das/die Kind/Kinder im Haushalt des/der Erziehungsberechtigen betreut.

In anderen geeigneten Räumen

Die Betreuung kann auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Andere geeignete Räume sind zum Beispiel eine zu diesem Zweck angemietete Wohnung.

Großtagespflege

Schließen sich zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen zusammen, um gemeinsam mehr als fünf Kinder zu betreuen, handelt es sich um eine Großtagespflege. Es dürfen nicht mehr als zehn gleichzeitig anwesende Kinder von maximal drei Kindertagespflegepersonen betreut werden. In diesem Fall muss mindestens eine Kindertagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft (staatlich anerkannte Erzieherin oder Sozialpädagogin) sein. Bei Großtagespflegestellen, in denen sich Kindertagespflegepersonen ohne päd. Ausbildung zusammenschließen, können maximal 8 fremde Kinder gleichzeitig betreut werden.

Informationen zur Großtagespflegestelle Wichtelhöhle der Stadt Laatzen

Rechtliche Grundlage

Die bundesweit geltenden gesetzlichen Regelungen zur Kindertagespflege finden sich im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Seit dem 01.08.2021 ist die Kindertagespflege auch landesrechtlich im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert sowie in der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen, der am 01.08.2024 in Kraft getretenen Kindertagespflegesatzung der Stadt Laatzen.

Vermittlung

Sie suchen eine Tagespflegeperson für Ihr Kind?

Die Fachberatung Kindertagespflege unterstützt Sie bei Ihrer Suche. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Sie werden umfassend über alle Aspekte der Kindertagespflege informiert. Gemeinsam wird ermittelt, in welchem Stadtteil die Betreuung stattfinden soll und welche Form der Kindertagespflege in Frage kommt. Anschließend erhalten Sie eine möglichst passgenaue Liste mit Kontaktdaten zu Kindertagespflegepersonen. Alle von uns vermittelten Kindertagespflegepersonen sind qualifiziert, bilden sich regelmäßig weiter und stehen im Kontakt mit uns.

Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu den Kindertagespflegepersonen auf und vereinbaren bei gegenseitigem Interesse einen Termin zum Kennenlernen. Verlassen Sie sich auf ihren Eindruck und sprechen Sie Inhalte an, die Ihnen in Bezug auf die Betreuung, Bildung und Erziehung Ihres Kindes wichtig sind. Zwischen den Eltern/Sorgeberechtigen und der Kindertagespflegeperson werden die bedarfsgerechten Betreuungsformen abgestimmt und vertraglich vereinbart.
Auch wenn Eltern/Sorgeberechtigte selbst, z.B. über das Internet, eine Kindertagespflegeperson gefunden haben, dürfen sie gern ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch mit der Fachberatung vor Beginn der Betreuung in Anspruch nehmen.

Folgende Fragen können bei der Suche hilfreich sein:

  • Für welche Zeitdauer und in welchem Umfang benötige ich einen Betreuungsplatz für mein Kind?
  • Bringt die Tagespflegeperson Einfühlungsvermögen und Sensibilität für die Bedürfnisse meines Kindes auf?
  • Fördert die Tagespflegeperson mein Kind bei der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit?
  • Bin ich mir sicher, dass eine liebevolle Betreuung erfolgt?
  • Sind die Räumlichkeiten so eingerichtet und ausgestattet, dass sich mein Kind dort wohlfühlen wird?
  • Hat mein Kind genügend Ruhe, um seinen Mittagsschlaf halten zu können?
  • Gibt es ausreichend altersgemäßes Spielzeug für mein Kind?
  • Haben Sie eine Tagespflegeperson gefunden, sollten Sie Ihr Kind in einer Eingewöhnungs- und Kontaktphase an die neue Bezugsperson gewöhnen.

Kosten

Um eine finanzielle Förderung in Kindertagespflege in Anspruch nehmen zu können, stellen Sie einen „Antrag auf Förderung in Kindertagespflege“ und reichen den „Wirtschaftlichen Fragebogen“ bei der Stadt Laatzen ein. Entsprechend Ihres Einkommens und des vereinbarten Betreuungsumfangs wird berechnet, welchen Elternbeitrag Sie zu zahlen haben. Beziehen Sie bestimmte Sozialleistungen, kann Ihnen der Kostenbeitrag erlassen werden. Sie können sich auch dafür entscheiden den Höchstbetrag zu zahlen, dann erfolgt keine Berechnung.

Fachbegleitung

Eltern und Tagespflegepersonen haben einen rechtlichen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege (§ 23 Abs.4 SGB VIII). Die Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Laatzen steht Ihnen gerne beratend zur Seite:

  • Informationen über wohn- und arbeitsortnahe Kindertagespflege
  • Individuelle Vermittlung einer zertifizierten Kindertagespflegeperson
  • Pädagogische und fachliche Beratung
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Ansprechperson bei Fragen oder Unsicherheiten im laufenden Betreuungsverhältnis

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Die Stadt Laatzen bietet verschiedene Elternangebote zu unterschiedlichen Themen an.