Sehr geehrte Eltern,
der Rat der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 Änderungen der Benutzungsordnung sowie des Benutzungstarifes für die Kindertagesstätten in der Stadt Laatzen zum 01.08.2024 beschlossen.
Wesentlicher Inhalt dieser Änderungen ist die Einführung von neuen Kern- und Randzeiten.
Es wird ab 01.08.2024 in den Kindertagesstätten, mit Ausnahme der Hortbetreuung, keine über 14.00 Uhr hinausgehende Kernzeitbetreuung mehr geben.
Anlass ist die in den vergangenen Jahren zunehmende und leider anhaltende Problematik des Fachkräftemangels in den Kindertagesstätten und die daraus resultierenden Probleme und Einschränkungen verlässlicher Betreuungszeiten.
Die in den bestehenden Betreuungsverträgen ausgewiesene Kernbetreuungszeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) gilt nur noch bis zum 31.07.2024. Mit Inkrafttreten der neuen Benutzungsordnung, die Bestandteil der Betreuungsverträge ist, werden betroffene Kinder nur noch in einer Kernzeit bis 14.00 Uhr betreut. An der Laufzeit der Betreuungsverträge ändert sich nichts. In der Kernzeit wird den Kindern, die derselben Gruppe (Krippe-, Kindergarten- oder Hortgruppe) angehören, eine durchgehende Förderung angeboten.
Bei Bedarf können über die Kernzeit hinaus Randbetreuungszeiten in Anspruch genommen werden. Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich und es sind Nachweise über den Bedarf vorzulegen. Die Randzeitbetreuung kann entweder vor der Kernzeitbetreuung (= Frühdienst) oder nach 14.00 Uhr entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf erfolgen.
Die Randzeitgruppen sind abweichend von den festen Kernzeitgruppen zusammengesetzt. Das bedeutet, dass die Kinder, die unterschiedlichen Kernzeitgruppen angehören, gemeinsam in einer Randzeitgruppe gefördert werden. Dies können auch Kinder unterschiedlicher Altersstufen (Krippe, Kindergarten, Hort = Mischgruppen) sein. Nimmt Ihr Kind sowohl an der Randzeit vor als auch nach der Kernzeit teil, wechselt es ggf. zweimal die Gruppe.
Die Randzeiten werden grundsätzlich für die Dauer eines Betreuungsjahres gewährt.
Die Randzeiten, die in der Kindertagesstätte, die Ihr Kind besucht, angeboten werden, entnehmen Sie bitte der beigefügten Anmeldung.
Die Randzeiten sind für Kindergartenkinder wie auch die Kernzeiten kostenlos. Lediglich für die Teilnahme am Mittagessen ist ein Essensentgelt zu zahlen. Die Kosten für die Kernbetreuung bis 14.00 Uhr für Krippenkinder und die Randzeitbetreuung entnehmen Sie bitte der beigefügten Entgeltstaffel ab 1.8.2024. Hierbei weise ich darauf hin, dass Sie zum monatlichen Entgelt für die Kernzeit, den Randzeitbetrag für Ihre Einkommensstufe pro halbe Wochenstunde hinzurechnen müssen. Dies sind z.B. bei Tarif B 04 Krippe und Inanspruchnahme einer täglichen Randzeit von montags bis freitags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr (2 halbe Stunden pro Tag x 5 Wochentage = 10 halbe Wochenstunden) zusätzlich 23,00 € monatlich (10 x 2,30 €).
Sofern Sie ab 1.8.2024 Randzeiten benötigen, füllen Sie bitte die beigefügte Anmeldung aus und übersenden diese mit den entsprechenden Bedarfsnachweisen bis zum 03.04.2024 an die Stadt Laatzen -Team Verwaltung der Kindertageseinrichtungen -, Marktplatz 13, 30880 Laatzen. Zum Nachweis des Bedarfs aufgrund von Berufstätigkeit übersenden Sie bitte mit der Anmeldung eine von Ihrem Arbeitgeber vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit Firmenstempel versehene Arbeitszeitbescheinigung ebenfalls bis zum o.g. Termin. Den Vordruck erhalten Sie im Rathaus bei ihrer zuständigen Sachbearbeiterin für die Platzvergabe.
Die Vergabe der Randzeiten erfolgt nach den in der Benutzungsordnung genannten Vergabekriterien. Eine Berücksichtigung bei der Vergabe erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze nur, wenn entsprechende Bedarfsnachweise vorliegen.
Wenn sie den Bedarf an der Randzeitbetreuung nicht an jedem Wochentag haben, geben Sie in der Anmeldung bitte den Wochentag an, an dem die Betreuung stattfinden soll. Die Betreuung an wechselnden Wochentagen ist nicht vorgesehen. Vorrangig werden aufgrund des höheren Bedarfes Kinder aufgenommen, für die der Betreuungsbedarf an jedem Wochentag nachgewiesen wird.
Die vom Rat zum 01.08.2024 beschlossene Benutzungsordnung und der Benutzungstarif werden Ihnen, sowie dieser in der vom Bürgermeister unterschriebenen Druckfassung vorliegt, über die Kindertagesstätte gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Sie haben nach § 3 der aktuell gültigen Benutzungsordnung aufgrund der wesentlichen Änderungen zum 01.08.2024 ein außerordentliches Kündigungsrecht für ihren Betreuungsvertrag. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Veränderung schriftlich bei der Stadt Laatzen eingehen und wird zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung Geltung erlangt, wirksam.
Sofern Sie aufgrund des Randzeitangebotes in Ihrer Einrichtung einen Wechsel der Kindertagesstätte beabsichtigen, weise ich Sie darauf hin, dass Sie eine neue Anmeldung für die Kernzeit einreichen müssen. Ihre Anmeldung wird dann im regulären Vergabeverfahren für die ab 1.8.2024 dort freiwerdenden Plätze berücksichtigt. Eine Aufnahme kann aufgrund der bestehenden Warteliste nicht garantiert werden. Die Träger der Einrichtungen in freier Trägerschaft haben signalisiert, dass sie sich der neuen Kern- und Randzeitenregelung der Stadt Laatzen anschließen werden. Sollten Sie einen Wechsel in eine Kita in freier Trägerschaft beabsichtigen, informieren Sie sich bitte direkt dort über die zukünftigen Betreuungszeiten.
Für Fragen stehen die Sachbearbeiterinnen der Platzvergabe gern zur Verfügung.
Elterninfo zur Umsetzung der Kernzeiten
Entgeltstaffel ab 1.8.2024