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Gelbe, grüne und rote Farbbereiche zeigen, wo es in Laatzen besonders laut ist,

Lärmaktionsplan (Umgebungslärmrichtline)

Die Stadt Laatzen ist verpflichtet, einen Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002) aufzustellen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Auf Basis dessen haben das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim die Stadt Laatzen aufgefordert, mit der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes eine erneute Aktualisierung durchzuführen.

Die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) stellte dazu den betroffenen Gemeinden die Lärmkartierungen mit den entsprechenden Erhebungsdaten zur Verfügung. Diese wurden im Rahmen des Lärmaktionsplans 4. Stufe in Belastungsstufen aufgeteilt und ausgewertet. Das Ergebnis ist eine tabellarische Bewertung der Anzahl von Lärm betroffenen Personen sowie die daraus abgeleitete Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen.  

Grundsätzlich lassen sich in allen Ortsteilen außer Ingeln-Oesselse grenzüberschreitende Lärmwerte verzeichnen. Besonders im Verlauf der Hildesheimer Straße und Erich-Panitz-Straße sind aufgrund hoher Verkehrsfrequenzen erhöhte Lärm-Immissionen erfasst worden.

Auf Basis dieser Werte und unter Berücksichtigung geltender Grenzwerte werden im Lärmaktionsplan 4. Stufe bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung sowie neue Maßnahmenvorschläge bzw. geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geschildert. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise:

Lärmmindernde Straßenraumgestaltung/Geschwindigkeitskonzept

Abgesehen von der bereits erfolgten großflächigen Einführung von Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet, sollen auf verschiedenen lärmbelasteten innerörtlichen Straßenabschnitten zumindest nächtliche Zielgeschwindigkeiten von 30 km/h zwischen 22 und 6 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes angestrebt werden. Zudem sind die Erfordernisse und Möglichkeiten einer Parkraumbewirtschaftung, also der zielgerichteten Steuerung des Parkplatzsuchverkehrs im öffentlichen Straßenraum zu ermitteln und ggf. entsprechende Regeln aufzustellen.

Lärmschutzwände und ruhige Gebiete

Bezüglich der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr wurden in Gleidingen im Rahmen der Lärmsanierung bereits Lärmschutzwände entlang der Bahntrasse errichtet sowie Lärmschutzfenster in den besonders lärmbetroffenen Bereich eingebaut. Es ist weiterhin zu empfehlen, Lärmschutzwände und -wälle zu prüfen und ggf. zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere den Lärmschutzwall an der Westseite der B 6 Höhe ADAC-Verkehrssicherheitszentrum.

Zur weiteren Überprüfung und Erarbeitung wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 27.05.2024 bis 23.06.2024 öffentlich ausgelegt. Verschiedenste Anmerkungen und Wünsche wurden ergänzend aufgenommen.