Abwasserabrechnung für 2018 im April
Zwischenzähler für Gartenwasser jetzt ablesen
Im kommenden April werden die Abwassergebühren für 2018 abgerechnet.
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wasserzähler bei der Stadt Laatzen angemeldet ist und der Antrag auf Absetzung hier bis zum 28.02. (Ausschlussfrist) des Folgejahres (für 2018 somit bis zum 28.02.2019) vorliegt.
Weiterhin müssen die Wassermengen über einen Zwischenzähler mit gültiger Eichung entnommen worden sein. Beachten Sie daher bitte, dass der Zwischenzähler turnusmäßig zum Ablauf der Eichzeit (diese beträgt 6 Jahre) ausgewechselt oder nachgeeicht wird. Eine gesonderte Aufforderung der Stadt Laatzen erfolgt hierzu nicht.
Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können diese Wassermengen bei der Abwasserabrechnung nach der geltenden Abwasserbeseitigungsabgabensatzung keine Berücksichtigung finden.
Auch für selbstgeförderte Wassermengen (Zisternen) ist die Frist zur Mitteilung der Werte für das Jahr 2018 ebenfalls bis zum 28.02.2019 einzuhalten. Sollten die Werte für diese Wassermengen bis dahin nicht vorliegen, werden diese geschätzt.
Die Zählerstände können der Stadt Laatzen auch per E-Mail (komm.steuern@laatzen.de) mitgeteilt werden. Um eine korrekte Zuordnung zu ermöglichen, ist neben dem aktuellen Zählerstand auch die Angabe des Kassenzeichens der Stadt Laatzen und/oder Objektlage (Adresse des Zwischenzählers) erforderlich. Kontaktdaten für eine telefonische Übermittlung und weitere Informationen finden sie unter www.laatzen.de (Dienstleistung/Abwassergebühren).