Achtung: Schutzsuchende aus der Ukraine – Jobcenter wartet auf Anträge
Region Hannover: Schutzsuchende aus der Ukraine, die bis Ende August keinen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter stellen, stehen Anfang September möglicherweise ohne Geld da. Ana Paula Büsse, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenter Region Hannover, appelliert an die Betroffenen und alle, die die Menschen unterstützen: „Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig im Jobcenter eingeht.“
Seit 1. Juni haben Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung vom Jobcenter. Das Jobcenter Region Hannover hat deswegen schon im Mai Antragsunterlagen für über 12.000 Ukrainerinnen und Ukrainer verschickt, die bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekamen. Bis heute hat das Jobcenter allerdings von mehr als 3.000 noch keine Rückmeldung erhalten.
„Die Beschäftigten im Jobcenter haben in den vergangenen Wochen einen tollen Job gemacht und Anträge für mehr als 9.000 Ukrainerinnen und Ukrainern bearbeitet, zusätzlich zum täglichen Geschäft“, sagt Ana Paula Büsse, stellvertretende Geschäftsführerin Jobcenter Region Hannover. „Allerdings haben wir von über einem Viertel der Angeschriebenen bislang noch keinen Antrag zurückerhalten. Damit können wir auch kein Geld für Lebensunterhalt, Miete oder Sonderleistungen bewilligen.“
Ein fehlender Antrag kann für die Betroffenen schon bald negative Folgen haben. Denn zum 31. August 2022 läuft eine wichtige Übergangsregelung aus. Die rechtlichen Bestimmungen fordern, dass Schutzsuchende aus der Ukraine einen Antrag beim Jobcenter stellen, um Leistungen zu erhalten. Ein automatischer Wechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung findet nicht statt.
Damit der Lebensunterhalt der Schutzsuchenden sichergestellt war, konnten Sozialämter bis einschließlich August noch Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz weiterzahlen. „Diese Regelung haben die Sozialämter der Landeshauptstadt und der Städte und Gemeinden im Umland und das Jobcenter bewusst genutzt, um den Übergang für die Schutzsuchenden sicherzustellen“, sagt Ana Paula Büsse. „Wer allerdings auch im August keinen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter stellt, steht Anfang September dann möglicherweise erstmal ohne Geld da.“
Das Jobcenter weist auch auf seiner Internetseite, in den Sozialen Medien und bei Informationsveranstaltungen auch auf Russisch und Ukrainisch auf die Notwendigkeit hin, einen Antrag zu stellen. Der Antrag kann auch online oder per Post gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Alle wichtigen Infos finden sich unter www.jobcenter-region-hannover.de/ukraine. „Wichtig ist, dass der Name der Betroffenen am Briefkasten steht, damit die Post ankommt“, betont Ana Paula Büsse.