Repräsentative Statistik bei der Wahl zum Europäischen Parlament
Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament
statt. Die Stadt Laatzen wurde ausgewählt in einzelnen Wahlbezirken eine repräsentative Wahlstatistik durchzuführen.
Folgende Wahlbezirke sind hiervon betroffen:
Bei der Briefwahl werden in den Wahlbezirken
01: Alt-Laatzen
02: Alt-Laatzen
03: Alt-Laatzen
04: Alt-Laatzen
05: Alt-Laatzen
06: Laatzen-Grasdorf
07: Laatzen-Grasdorf
08: Laatzen-Grasdorf
für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in 6 Gruppen vermerkt sind, verwendet.
Bei der Urnenwahl werden im Wahlbezirk
07: Laatzen-Grasdorf
für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in 6 Gruppen vermerkt sind, verwendet.
Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), geregelt und zugelassen.
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt die Rechtsgrundlage zur Ansicht bereit. Sie finden diese und weitere Informationen auch im Internetangebot des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de im Bereich „Europawahl.