Stadtverwaltung sucht Schöffinnen und Schöffen
Ehrenamtliche Richter unterstützen Berufsrichter im Strafprozess.
Für die kommende Gerichtsperiode vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2028 werden wieder Schöffinnen und Schöffen, sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen am Amts- oder Landgericht für Strafsachen für Laatzen gesucht. Die Stadt Laatzen sammelt bis zum 15. März Vorschläge, die dann vom Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeanagelegenheiten oder dem Rat beschlossen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber für Laatzen müssen in Laatzen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die als Beisitzerin oder Beisitzer in der Hauptverhandlung im Strafprozess in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter oder -richterinnen mitwirken. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffen) sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Die in Laatzen beschlossenen Vorschläge werden an den Ausschuss beim Amtsgericht weitergeleitet, der anschließend die „ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“ wählt.
Interessierte wenden sich mit Ihren Fragen zum Schöffenamt an das Team Sicherheit und Ordnung (Tel.: 0511/ 8205-3206; teamordnung@laatzen.de), mit Fragen zum Jugendschöffenamt an das Team Kinder- und Jugendhilfe (Tel.: 0511/8205-5101; jugendhilfe@laatzen.de).
Weitere Informationen sind auch unter www.schoeffenwahl.de zu finden.
Ein Antragsformular für alle Bewerberinnen und Bewerber gibt es online auch unter www.laatzen.de.