Soziale Sicherung
Vielfältige Hilfen
Die angebotenen Hilfen und Unterstützungsleistungen der Sozialen Sicherung sind sehr vielfältig. Es gibt Situationen in denen Menschen in schwierige soziale oder finanzielle Notlagen geraten. Für diese Fälle bietet die Soziale Sicherung verschiedene Unterstützungsleistungen an.
Es werden finanzielle Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewährt.
Die Leistungen nach dem SGB XII sind u.a.:
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Grundsicherung im Alter (4. Kapitel SGB XII)
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) u.a. Übernahme von Kosten für Verhütungsmittel
Hilfe zur Pflege ambulant und stationär (7.Kapitel SGB XII) z.B. zur Deckung der Kosten in Altenpflegeheimen und bei ambulanter Pflege zu Hause
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8.Kapitel SGB XII)
Hilfen in anderen Lebenslagen wie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (9. Kapitel SGB XII)
Der Soziale Dienst im Team Soziale Sicherung bietet Beratungen und Unterstützung in Wohnungsnotfällen, bei Miet- und Energieschulden und bei drohender Wohnungslosigkeit für alle Laatzener Bürgerinnen und Bürger durch erfahrene Sozialarbeiterinnen. Darüber hinaus besteht auch ein Beratungsangebot für Migrantinnen und Migranten in allen Fragen des täglichen Lebens. Ziel ist dabei immer die Hilfe zur Selbsthilfe, um die Integration und das Ankommen in Laatzen zu erleichtern, zu fördern und zu unterstützen.
Die Soziale Sicherung ist zudem zuständig für die Betreuung und den Betrieb der städtischen Unterkünfte für Obdachlose, Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge. Bei akuter Wohnungslosigkeit erfolgt eine Unterbringung in eine der städtischen Unterkünfte.
Sie haben Interesse an einer sozial geförderten Wohnung oder wollen selbst bauen und staatliche Wohnbauförderleistungen in Anspruch nehmen? Die Wohnraumförderstelle im Team Soziale Sicherung berät Sie gern. Die Soziale Sicherung ist zuständig für die Kontrolle und Ausübung Belegungsrechte bei Miet- und Belegungsbindungen geförderter Wohnungen und bearbeitet die Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins. Interessierte und berechtigte Personen können sich auf die Liste der Interessenten für eine geförderte Wohnung aufnehmen lassen.
Darüber hinaus bietet die Soziale Sicherung auch Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sowie im Hinblick auf die Förderung der Integration und Teilhabe von zugewanderten Menschen in Laatzen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Soziale Sicherung informieren Sie gern individuell und umfassend, telefonisch oder persönlich, über Ihre Leistungsansprüche und Möglichkeiten, und darüber welche Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt werden. Wir haben keine festen Sprech- oder Öffnungszeiten. Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen immer vorab einen Termin beim zuständigen Mitarbeitenden oder im Geschäftszimmer unter 0511 8205-5010.
Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren erhalten Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts durch das Jobcenter. Bitte wenden Sie sich dazu an das
Jobcenter Laatzen |
Senefelderstr. 15, 30880 Laatzen |
Telefon: 0511 98292-222 * |
E-Mail: Jobcenter-Region-Hannover.Laatzen@jobcenter-ge.de |
Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags, freitags 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung * telefonisch erreichbar montags bis freitags 8 - 18 Uhr |
Jobcenter der Region Hannover:
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Kabelkamp 1A, 30179 Hannover
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Telefon: 0511 6559-4100 *
Telefax: 0511 6559-4101
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E-Mail: Jobcenter-Region-Hannover.KK@jobcenter-ge.de
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Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags, freitags 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
* telefonisch erreichbar montags bis freitags 8 - 18 Uhr
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