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Historisches Dokument

Eine Auseinandersetzung des Braumeisters Böhme mit der Gemeinde Laatzen – oder: „Das Leiden der Pfanne“

Archivfund April 2021

„Aller dieser Reparaturen ohnerachtet war dem Übel, ‚das Leiden der Pfanne‘, nicht abgeholfen und dauerte unaufhörlich bis in diesem Jahre 1829 fort, wo es sich denn endlich die Gemeinde angelegen seyn ließ, die Pfanne einer Hauptreparatur zu unterziehen“

Bei der kaputten Pfanne handelte es sich um eine sogenannte Braupfanne – regional unterschiedlich auch Würzepfanne, Sudpfanne, Braukessel oder Sudkessel genannt. Diese technische Anlage spielte beim Prozess des Bierbrauens eine elementare Rolle. Mit einer undichten Braupfanne ging ein Verlust des Bieres einher. Der Laatzener Braumeister Böhme wandte sich erstmals 1822 mit der Bitte an die Gemeinde Laatzen, die undichte Braupfanne zu reparieren. Der zwischen dem Braumeister und der Gemeinde geschlossene Vertrag verpflichtete Letztere dazu, die Braupfanne stets im einwandfreien Zustand zu erhalten und die erforderlichen Reparaturen aus ihren Mitteln zu bezahlen.

Leider schweigt das Schriftstück zu der offensichtlichen Frage, wieso die Reparatur der Braupfanne in der Verantwortung der Gemeinde Laatzen lag. Eine mögliche Antwort erschließt sich bei einem kurzen Exkurs in die Geschichte des Bieres: Im Frühmittelalter gehörte das Braurecht zu den Vorrechten der Grund- oder Landesherrschaft. Seit dem Hochmittelalter (Anfang/Mitte des 11. Jahrhunderts) ging das Braurecht größtenteils auf die Städte und Dörfer über. In den folgenden Jahrhunderten wurden fast überall Produktions- und Verkaufssteuern auf Bier erhoben. Aufgrund des hohen Bierkonsums war die „Biersteuer“ für den städtischen Fiskus äußert lukrativ. Der Bierkonsum war auch deshalb Anfang des 19. Jahrhunderts sehr hoch, da Bier zu den wichtigsten Getränken überhaupt gehörte und oftmals das damals noch unsaubere Wasser in den Städten und Dörfern ersetzte.

Als Gegenleistung für die an sie abgeführte „Biersteuer“ war die Gemeinde Laatzen möglicherweise dafür verantwortlich, dass die technischen Anlagen, die dem Bierbrauer sein Handwerk ermöglichten, instandgehalten und wenn nötig repariert wurden. Dem hier vorgestellten Schreiben vom 12. Mai 1829 ist zu entnehmen, dass sich die Gemeinde Laatzen erst nach mehrmaligen Aufforderungen – und selbst dann wohl mehr schlecht als recht – um die Reparatur der Braupfanne kümmerte. Ein Teil des Bieres ging nach wie vor verloren. Erst 1829 – acht Jahre und einige weitere erfolglose Reparaturen später – ließ die Gemeinde Laatzen die Braupfanne in Hannover von einem Kupferschmiedemeister reparieren. Braumeister Böhme stellte der Gemeinde Laatzen den Verlust durch die undichte Braupfanne in Rechnung – auf den Kosten wollte er schließlich nicht sitzen bleiben. In der Rechnung wird der jährliche Schaden durch den Verlust des Bieres aufgeschlüsselt. Unterm Strich verlangt der Braumeister von der Gemeinde 170 Reichstaler als Entschädigung, wobei er, wie er gegen Ende seines Schreibens angibt, auch noch mehr hätte verlangen können.

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