Wohnungsvermittlung der Stadt Laatzen
Wohnraumvermittlungsstelle
Die Stadt Laatzen übt für ca. 500 Wohnungen ein „Belegungs- bzw. Vorschlagsrecht“ nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz aus.
Das Belegungs- bzw. Vorschlagsrecht bedeutet, dass der/dem Eigentümer/in bei Freiwerden der Wohnung Bewerber/innen vorgeschlagen werden können. Es handelt sich zum überwiegenden Teil um geförderte Wohnungen (“Sozialwohnungen”), die vorrangig nur an Wohnungssuchende vermietet werden können, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind.
Wann können Sie die Wohnungsvermittlung in Anspruch nehmen?
Voraussetzung für eine Wohnungsvermittlung ist, dass Sie sich
- aktuell im Stadtgebiet Laatzen gemeldet sind
- zurzeit keine eigene Wohnung besitzen oder dass Ihre jetzige Wohnung zu klein ist;
- außerdem sollten Sie grundsätzlich zu dem Personenkreis gehören, der einen “Wohnberechtigungsschein” erhalten kann.
Die Mitarbeitenden der Stadt Laatzen beraten Sie gern telefonisch oder persönlich, ob für Sie die Voraussetzungen für eine Wohnungsvermittlung vorliegen. Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Gespräch vorab einen Termin unter Wohnen(at)Laatzen.de
In der Regel übersteigt die Nachfrage das Angebot an verfügbaren Wohnungen, die von der Stadt Laatzen vermittelt werden können, deutlich.
Auf Ihren Antrag können Sie in die Wohnungsliste aufgenommen werden, wenn Sie die o.a. Voraussetzungen erfüllen. Unsere Vermittlungsmöglichkeiten sind immer davon abhängig welche und wie viele Wohnungen freiwerden. Wir empfehlen Ihnen daher immer parallel auch, auf dem privaten Wohnungsmarkt nach einer Wohnung zu suchen.
Es stehen im Stadtgebiet ca. 500 unterschiedlich große Wohnungen für unterschiedliche Bedarfe zur Verfügung, entsprechend unterschiedlich ist die Nachfrage und entsprechend unterschiedlich können auch die Vermittlungszeiten sein. Es gibt auch ein Angebot an Wohnungen für Seniorinnen und Senioren, sowie mit behindertengerechter oder behindertenfreundlicher Ausstattung.
Im Antragsformular werden auch individuelle Bedarfe abgefragt, damit die Vermittlung einer möglichst bedarfsgerechten Wohnung möglich ist.
Zum Bezug der Wohnungen ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Für weitere Informationen - auch zu den Antragsvoraussetzungen - nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.