Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Es werden keine. Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.