Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Es werden Kosten nach Nr. 108.1.7 des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben. Diese werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen zwischen 15,00 und 2.265,00 Euro.