Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Allgemeine Informationen
Damit ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden kann, ist der Nachweis über das festgestellte Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), das Vorliegen einer beidseitigen Amelie, Phokomelie bzw. einer vergleichbaren Funktionsstörung oder "Bl" (Blind) erforderlich.
Für bestimmte weitere Gruppen schwerbehinderter Menschen, bei denen die vorgenannten Merkmale nicht festgestellt wurden, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen zu erhalten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Sie wohnen im Bereich der Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel oder Gemeinde Wennigsen?
Dann ist die untere Verkehrsbehörde der Region Hannover für Sie zuständig.
Sie wohnen in einer anderen Stadt/Gemeinde?
Dann wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten für die Ausstellung des Parkausweises werden nicht erhoben.
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Die Ausstellung des Parkausweises erfolgt für die Dauer der festgestellten Behinderung, längstens jedoch für fünf Jahre.