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Wilder Müll Entsorgung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Wilder Müll Entsorgung ( Hannover )

Allgemeine Informationen

Als „wilder Müll“ werden Abfälle bezeichnet, die in freier Landschaft und in Wäldern sowie im öffentlichen Raum außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um „wilden Müll“, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Wenn es keinen Hinweis auf einen Verursacher oder eine Verursacherin gibt, können Sie derartigen „wilden Müll“ zur Entsorgung melden:

·         für die Entsorgung von „wildem Müll“ innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich die jeweilige Kommune zuständig.

·         für die Entsorgung von „wildem Müll“ außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, aha) zuständig.

·         Bei Hinweisen auf einen Verursacher oder eine Verursacherin melden Sie dies bitte bei der unteren Abfallbehörde der Region Hannover (s. o.).



An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Wilder Müll Entsorgung ( Laatzen )

Sie können Ablagerungen wilden Mülls bei der Stadt Laatzen melden.

Hierfür steht Ihnen neben den üblichen Übermittlungsmöglichkeiten auch das Meldesystem der Stadt Laatzen

Wilder Müll Entsorgung ( Hannover )

Entsprechend des Fundorts melden Sie den „wilden Müll“ zur Entsorgung bitte bei der jeweiligen Kommune oder bei aha unter der E-Mailadresse wildermuell@aha-region.de. Für das Stadtgebiet Hannover können Sie auch die Hannover-Sauber-App nutzen.

Wilder Müll Entsorgung ( Laatzen )

Team Sicherheit und Ordnung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wilder Müll Entsorgung ( Hannover )

Zur schnelleren Bearbeitung wird um eine möglichst genaue Beschreibung des Fundortes gebeten. Es wäre hilfreich, der Meldung Fotos beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wilder Müll Entsorgung ( Hannover )

Für die meldende Person fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Beschreibung des Fundortes

gegebenenfalls Fotos des Fundortes

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