Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Bitte wenden Sie sich an die Stadt Laatzen.
Sollte die Veranstaltung über das Gebiet der Stadt Laatzen hinaus reichen, wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV).
Erforderlich sind Angaben über
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Spezielle Hinweise
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt je nach Größe der Veranstaltung 10,20 € - 2.301,00 €
Es werden Gebühren nach Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese werden nach dem Zeitaufwand berechnet und betragen zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro. Daneben werden ggf. Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Laatzen erhoben.
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.