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Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige ( Laatzen )
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen ggf. bisheriger Reisepass die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde  (falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde)

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

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