- ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert (
Laatzen )
Nachweis des berechtigten Interesses (zum Bsp. durch die Vorlage eines Vollstreckungstitels). Das Interesse ist für jede einzelne Auskunft bzw. für jeden einzelnen Datenbestandteil glaubhaft zu machen. Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben. Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt. Wenn Ihre Anfrage nicht für Werbung und/oder Adresshandel gedacht ist, wäre dies in der Anfrage klarzustellen. Mögliche Erklärung: "Ich werde die Daten weder für Zwecke der Werbung, noch des Adresshandels verwenden." Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt. Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen. Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.