Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Gebühr
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Geltungsdauer
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.