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Dokumente und Kopien: Beglaubigung

Leistungsbeschreibung

In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.

Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

  • weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten),
  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt),
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
  • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann,

Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen. Die Vorschriften über die Bestätigung ausländischer Urkunden durch Legalisation oder Apostille bleiben unberührt.

Dokumente und Kopien: Beglaubigung ( Laatzen )
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit. Die Stadt Laatzen führt Beglaubigungen für Personen, die in Laatzen wohnhaft sind durch.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass )
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

Dokumente und Kopien: Beglaubigung ( Laatzen )
Die Verwaltungsgebühr beträgt pro Beglaubigung 5,00 €. Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung von Fotokopien. Diese werden nach Zeitaufwand berechnet. Zum Bsp. bis 5 Minuten = 2,00 €, 5 bis 10 Minuten = 6,00 € und 10 bis 15 Minuten = 10,00 €. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Die Verwaltungsgebühr für Beglaubigung von selbst erstellten Fotokopien beträgt pro angefangene Viertelstunde 12,50 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

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