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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

Leistungsbeschreibung

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes ( Laatzen )
Bitte wenden Sie sich an das Team Sicherheit und Ordnung de Stadt Laatzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanzeige
  • Aufstellererlaubnis
  • Bauartzulassung

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes ( Laatzen )
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.9.2 des Kostentarifs des Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend des Zeitaufwandes an. Diese betragen bis zu 76,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

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