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Kinderreisepass Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kinderreisepass Verlängerung ( Laatzen )
  • der Kinderreisepass
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift, vor Ort, vom Kind zu leisten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR

Kinderreisepass Verlängerung ( Laatzen )

Die Verwaltungsgebühr beträgt 6,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss umgehend erfolgen.

Kinderreisepass Verlängerung ( Laatzen )

Die Verlängerung des Kinderreisepasses muss vor Ablauf des Dokuments beantragt werden.

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