Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Das Gesetz über den Pass.
Das Gesetz heißt: Pass-Gesetz.
Es gibt das Gesetz schon seit ein paar Jahren.
Die Regelung zum Pass.
Die Regelung heißt: Pass-Verordnung.
Die kurze Form ist: PassV
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.