zur Schlagwortwolke

Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein

Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes ( Laatzen )
Ausweisdokumente, ggf. elektronische Aufenthaltstitel oder Passersatzpapiere ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht Ihres Kindes

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes ( Laatzen )
Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die ins Ausland verziehen, können durch Angabe ihrer genauen Auslandsanschrift über anstehende Bundestags- und Europawahlen informiert werden. Bereits ins Ausland Verzogene können ihrer letzten inländischen Meldebehörde zu diesem Zweck eine aktuelle Auslandsanschrift angeben.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen