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Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger

Leistungsbeschreibung

Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll. 

Voraussetzungen

  • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
  • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
  • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
  • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
  • Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger ( Laatzen )
Es fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Einzelfall berechnet. Grundgebühr Anmeldung Eheschließung beträgt 50,-€

Welche Fristen muss ich beachten?

Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.

Rechtsgrundlage

  • §104 BGB
  • § 1310 BGB
  • § 1312 BGB
  • § 1896 ff. BGB
  • § 1903 BGB
  • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
  • § 6 PStG
  • § 11 PStG
  • § 13 PStG
  • § 29 PStV
  • Art. 14.1 ff. PStGVwV

Anträge / Formulare

Keine

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