Für die Straßenreinigung auf Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen ist der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke verantwortlich. Wöchentlich oder 14-tägig führt die Stadt Laatzen eine maschinelle Straßenreinigung durch. Eine Übersicht aller von der Stadt gereinigten Straßen finden Sie in der Straßenliste. Die Kosten für die Straßenreinigung tragen die An- und Hinterlieger.
In Straßen, die in diesem Verzeichnis nicht genannt sind, übernehmen die Anlieger der bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigung und den Winterdienst. Das gilt auch für Fahrbahnen und alle Nebenanlagen.
Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Steuern und Abgaben.
Bei Fragen rund um die Straßenreinigungsgebühr stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte halten Sie dazu Ihr Kassenzeichen bereit. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Ansprechpartner/in für alle Fragen zur Straßenreinigungsverordnung und -satzung:
Zum Beispiel: Wann wird Ihre Straße gereinigt? Wie oft wird Ihre Straße gereinigt? Warum wurde eine Straße an einem bestimmten Tag nicht gereinigt?
Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Tiefbau.
Die Reinigungsgebühr beträgt gemäß Ratsbeschluss vom 23.11.2023 monatlich je Maßstabseinheit bei:
Reinigungsklasse 1: wöchentlicher Reinigung einschließlich vorrangigem Winterdienst
Gebührensatz: 0,34 €
Reinigungsklasse 2: zweiwöchentliche Reinigung einschließlich nachrangigem Winterdienst
Gebührensatz: 0,21 €
Reinigungsklasse 3: täglicher Reinigung einschließlich Winterdienst
Gebührensatz: 9,74 €
Die Reinigungsklassen sind im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsverordnung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Laatzen festgelegt.
Grundsätzlich werden die Straßenreinigungsgebühren zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
© Stadt Laatzen