Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie kann mit einem gymnasialen oder ohne ein gymnasiales Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben
erteilt werden.
Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.
Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Überwiegend schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (Hauptschulzweig, Realschulzweig, evtl. Gymnasialzweig) unterrichtet werden können oder im nichtgymnasialen Angebot der Unterricht überwiegend schulformbezogen erteilt wird.
Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, sebstständiges Lernen und fördert sozials Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.
Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsausbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Oberschule der Hauptschulabschluss erworben werden.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
Eine Oberschule kann als offene, teilgebundene und voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.
Zuständig ist die Oberschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.
Verpflichtend:
nach Rücksprache mit der Schule:
Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferie Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.