Sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger und wohnen im Ausland, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten beantragen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt Sie nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.
Antrag bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat):
Reisepass (internationaler Standard):
Reisepass im Express-Bestellverfahren
Reisepass mit 48 Seiten
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren
Vorläufiger Reisepass
Beantragung im Ausland für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat
Reisepass (internationaler Standard):
Reisepass im Express-Bestellverfahren
Reisepass mit 48 Seiten
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren
Vorläufiger Reisepass
Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:
Gebühr
Grundgebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
Gebühr
Grundgebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
entfällt
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.