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In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
für private Zwecke (Beleg-Art N)
zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Voraussetzungen
Vollendung des 14. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
bzw.
Reisepass
zum Nachweis der Identität
Für behördliche Zwecke:
Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.