Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Steuern und Abgaben der Stadt Laatzen bzw. das für Sie zuständige Finanzamt.
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt
Der Hebesatz der Stadt Laatzen beträgt seit dem 01.01.2018 480 v. H.
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige: Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater): Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres - Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus: - Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige: Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021 Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022 Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023 - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater): Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022 Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023 Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
- Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
- Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Kürzungen § 9 GewStG
- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
- Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG
Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht
- Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
- Onlineverfahren: www.Elster.de
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein