zur Schlagwortwolke

Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Leistungsbeschreibung

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Personalausweis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen