Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.