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Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

Leistungsbeschreibung

Ihr Anspruch auf Wohngeld könnte sich erhöhen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert hat,
  • Ihre Miete oder die Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 10 Prozent erhöht hat oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat.

Im Falle einer Mieterhöhung oder Erhöhung der Belastung bei Wohneigentum kann es auch zu einer rückwirkenden Erhöhung des Wohngeldes kommen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen Wohngeld bewilligt wurde.

Sollte sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert haben, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann dies auch ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.

Voraussetzungen

  • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 10 Prozent verringert haben oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 10 Prozent erhöht.

Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Einkommen
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Anträge / Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Was sollte ich noch wissen?

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

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