zur Schlagwortwolke

Hundehaltung Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Hundehaltung Anmeldung ( Laatzen )
Allgemeine Informationen Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn der Hund älter als drei Monate ist, bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten. Zudem ist eine Eintragung im zentralen Hunderegister notwendig, welche der Halter/die Halterin selbsttätig vorzunehmen hat. Die Hundesteueranmeldung ist unabhängig davon fristgemäß vorzunehmen. Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Hundehaltung Anmeldung ( Laatzen )
Die Anmeldungen können persönlich im Bürgerbüro vorgenommen werden oder Sie wenden sich an das Team Steuern und Abgaben: Frau Breitung E-Mail:  komm.steuern@laatzen.de Telefon: 0511 8205-2211 Bei Fragen zum Sachkundenachweis oder zur Haftpflichtversicherung wenden Sie sich bitte an das Team Sicherheit und Ordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hundehaltung Anmeldung ( Laatzen )
Das ausgefülltes Anmeldeformular und ggf. Sachkundenachweis.
Hundehaltung Anmeldung ( Laatzen )
Es fallen für die Anmeldung keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hundehaltung Anmeldung ( Laatzen )
Die Anmeldung muss binnen einer Woche nach Beginn der Hundehaltung im Stadtgebiet Laatzen erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • Kommunale Satzung

Hundehaltung Anmeldung ( Laatzen )
Hundesteuersatzung Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen