Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht
eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem
ist eine gesonderte Eintragung im
Hunderegister
notwendig, welche
nicht
von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hundehaltung Anmeldung (
Laatzen )
Allgemeine Informationen Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn der Hund älter als drei Monate ist, bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten. Zudem ist eine Eintragung im zentralen Hunderegister notwendig, welche der Halter/die Halterin selbsttätig vorzunehmen hat. Die Hundesteueranmeldung ist unabhängig davon fristgemäß vorzunehmen. Informationen zum Hunderegister Niedersachsen