Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer, Lerngebiete, Lernfelder und Lernfeldgruppen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine allgemeine Bewertung oder ein Punktsystem ergänzt oder ersetzt werden.
Aussagen zur Leistungsbewertung sind im Niedersächsischen Schulgesetz, in der Niedersächsischen
Schulordnung für die Grundschule, die Haupt- und Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule
sowie in Schulordnungen für berufsbildende Schulen enthalten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu
Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung von
Leistungsnachweisen, zur Leistungsbewertung ohne und mit Hilfe von Noten sowie zu Zeugnissen/Prüfungen. Weitere
Festlegungen zu Leistungsnachweisen treffen die Lehrpläne.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Schule, die Ihnen nähere Auskünfte zur Leistungsbewertung geben kann.