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Volkshochschule

Leistungsbeschreibung

Volkshochschulen (VHS) sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene.

Die Volkshochschulen handeln im öffentlichen Auftrag und sind weder ideologischen noch kommerziellen Interessen unterworfen. Als eigenständiger Teil des Bildungswesens kooperieren sie mit den verschiedensten Trägern, um die inhaltliche Orientierung ihrer Angebote mit den Zielen der Erwachsenenbildung zu verbinden und leisten in diesem Sinne einen bedeutenden Beitrag für die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung der Bürger.

Die 62 Volkshochschulen in Niedersachsen bieten ein flächendeckendes Angebot allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, Gesprächskreisen etc. zur Allgemein- oder Weiterbildung an.
Das VHS-Bildungsangebot umfasst die Grundbereiche beruflichen Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, künstlerisches und handwerkliches Gestalten, Sprachen, Hauswirtschaft sowie Gesundheitsbildung.

 

 

Auskünfte oder Links zum Programm Ihrer regionalen VHS finden Sie in der Regel auf den Webseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
 
Weitere Informationen:
  • Über den Landesverband der Volkshochschulen finden Sie die digital verfügbaren Programminformationen aller VHS in Niedersachsen.
  • Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur informiert Sie über die gesamte Palette der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.
  • Über meine-vhs.de gelangen Sie zur deutschlandweiten Übersicht über die Volkshochschulen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den regionalen VHS Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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