Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.