Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Allgemeine Informationen
Es gibt Situationen, in denen Menschen verschuldet oder unverschuldet, in finanzielle oder soziale Notlagen geraten.
Menschen, die akut obdachlos sind, werden von der Stadt Laatzen vorübergehend in Notunterkünften untergebracht, um eine drohende Gefahr für Leib und Leben zu vermeiden. Der Bezug der Notunterkunft ist freiwillig und für die Benutzung der Unterkunft ist eine Gebühr zu zahlen.
Um Menschen, die akut wohnungslos sind und sich nicht selbst helfen können, unterbringen zu können, verfügt die Stadt Laatzen über Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Die Unterbringung ist immer nur vorübergehend angelegt. Ziel ist immer die untergebrachten Personen, auch mit der Unterstützung durch Sozialarbeit, wieder in den privaten Wohnungsmarkt zu integrieren.
Die Unterbringung erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Laatzen. Die zu zahlenden Benutzungsgebühren werden auf der Grundlage der dazugehörenden Gebührensatzung erhoben.
Ein Anspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft besteht nicht.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Für diese Angelegenheiten sind innerhalb der Region Hannover die Städte und Gemeinden zuständig. Bitte klicken Sie zur Kontaktaufnahme auf die Links.
Landeshauptstadt Hannover
Hannover.de
Städte und Gemeinden im Umland
Stadt Barsinghausen
Bitte wenden Sie sich für ein individuelles Beratungsgespräch zunächst an den Sozialen Dienst der Stadt Laatzen. Die Sozialarbeiterinnen des Sozialen Dienstes beraten Sie individuell und vertraulich über Ihre individuellen Möglichkeiten Hilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können. Für eine persönliche Vorsprache oder individuelle Beratung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail einen Termin.
Sie erreichen den Sozialen Dienst telefonisch oder per Mail unter SozialerDienst(at)Laatzen.de
Bei akuter Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte auch direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Unterbringung. Sie reichen den Bereich Unterbringung telefonisch oder per Mail an Unterbringung(at)Laatzen.de
Zuständig für die Einweisung und Unterbringung in städtischen Unterkünften sowie für die Gebührenerhebung ist das Team Soziale Sicherung.
Die Mitarbeiter/innen im Bereich Unterbringung treffen in einem persönlichen Gespräch die Entscheidung, ob und wo eine Unterbringung stattfinden kann und welche Unterlagen ggf. noch vorzulegen sind.
Bitte bringen Sie zu einer persönlichen Vorsprache immer, wenn möglich, ein Ausweisdokument mit Foto (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltskarte, Führerschein, etc.) mit.
Es fallen keine Gebühren an.
Für die Unterbringung in städtischen Unterkünften erhebt die Stadt Laatzen eine Gebühr auf der Grundlage der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Laatzen und der dazugehörenden Gebührensatzung in der Fassung der letzten Änderung vom 27.06.2019.
Gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für obdachlose Personen, Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Laatzen werden folgende Gebührensätze festgesetzt:
1. Gemeinschaftsunterkünfte (§ 2 Abs. 1)
Nr. Gemeinschaftsunterkunft Tagessatz
B Pestalozzistraße 27 12,29 €
C Hildesheimer Straße 305 A 12,29 €
D Hildesheimer Straße 513 12,29 €
Die Berechnung der unter B bis D genannten Tagessätze bezieht sich auf 360 Tage / Jahr = 30 Tage / Monat. Die monatliche Gebühr nach § 5 Abs. 2 beträgt das Dreißigfache des Tagessatzes.
2. Privat angemietete Wohnungen und städtische Eigentumswohnungen (§ 2 Abs. 2)
Der monatliche Gebührentarif für Benutzungsgebühren für die von der Stadt Laatzen privat angemieteten Wohnungen und die städtischen Eigentumswohnungen beträgt gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für obdachlose Personen, Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Laatzen 13,53 € pro qm Wohnfläche.
Gebührenpflicht
Für die Benutzung der im Gebührentarif aufgeführten Unterkünfte für obdachlose Personen, Flüchtlinge, Asylbewerberinnen oder Asylbewerber in der Stadt Laatzen werden Gebühren von den Nutzerinnen und Nutzern der Unterkunft erhoben.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Einzug oder dem in der Zuweisungsverfügung genannten ersten Tag der Nutzung in die Unterkunft. Im Falle einer unberechtigten Benutzung der Unterkunft entsteht die Gebührenpflicht mit dem tatsächlichen Beginn der Nutzung.
Die Gebührenpflicht besteht bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses so lange fort, bis der Auszug der Stadt angezeigt und die Unterkunft durch die Nutzerinnen und Nutzer vollständig geräumt ist sowie die von der Stadt überlassenen Gegenstände (insbesondere Schlüssel) zurückgegeben worden sind.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.